Vorstösse Motion zur Änderung des Sozialhilfegesetzes

GROSSER RAT AARGAU

 

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Dringliche Motion Flurin Burkard, SP, Waltenschwil, vom 29.11.2011 betreffend Änderung des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (Abgeltung für Asylsuchende)

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Motionstext

Der Regierungsrat wird beauftragt dem Grossen Rat folgende Ergänzung zum § 19 des Sozialhilfe- und Präventionsgesetzes (SPG) vorzulegen: Eine Gemeinde, in welcher Asylbewerber untergebracht sind, die mehr als 1 % der Bevölkerung der Gemeinde ausmachen, erhält eine Abgeltung, welche gleich hoch ist wie die Ersatzabgabe gemäss § 19 SPG. Diese Abgeltung soll ab 1. Januar 2012 entrichtet werden.

Begründung

Die Betreuung der Asylsuchenden erfolgt gemäss § 18 des SPG zunächst in kantonalen Unterkünften. In einer zweiten Phase weist der Regierungsrat die Asylsuchenden den Gemeinden zu. Gemäss § 19 entrichten die Gemeinden, die ihre Aufnahmepflicht nicht oder nur teilweise erfüllen, dem Kanton eine Ersatzabgabe. Diese beträgt maximal Fr. 10.- pro Tag und pro nicht aufgenommene Person. Die Abgabe beträgt zurzeit gemäss Verordnung zum SPG (SPV) Fr. 7.- pro Person.

Einerseits gibt es Gemeinden, welche sich weigern, Asylsuchende aufzunehmen. Sie zahlen die Ersatzabgabe an den Kanton. Diese Gemeinden können sich also mit finanziellen Mitteln des Problems entledigen. Andrerseits gibt es Gemeinden, welche übermässig viele Asylsuchende auf ihrem Gemeindegebiet aufnehmen müssen, weil der Bund oder der Kanton dort eine Unterkunft betreibt. Es ist nicht mehr als gerecht, wenn diese Gemeinden dafür finanziell entschädigt werden.

Der Bund will in Bettwil 700 m vom Dorfzentrum entfernt eine befristete Unterkunft für 100 – 140 Asylbewerber einrichten. 140 Personen entsprechen 25 % der Bettwiler Wohnbevölkerung.

Der Kanton profitiert von der Unterkunft des Bundes. Die Zuweisungsquote des Bundes an den Kanton Aargau wird um 0,3 % von 7,7 % auf 7,4 % der Asylsuchenden reduziert. Das bedeutet, dass der Kanton wegen der Bundes-Unterkunft in Bettwil rund 120 Personen weniger aufnehmen muss.

Im letzten Quartal verlangte der Kanton von den Gemeinden eine Ersatzabgabe von rund Fr. 190'000. Wenn der Kanton eine Abgeltung einfordert von Gemeinden, welche ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, muss er zweifellos denjenigen Gemeinden eine Abgeltung ausrichtet, welche freiwillig oder gezwungenermassen wesentlich mehr Asylbewerber beherbergen als der Quote nach SPV entsprechen.

Mit einer Abgeltung können weitere Gemeinden animiert werden, Asylsuchende in einer Unterkunft des Bundes oder des Kantons aufzunehmen. Damit wird der Widerstand in der Bevölkerung zwar nicht verschwinden, aber doch kleiner werden, denn für eine Leistung wird eine Gegenleistung erbracht.