Vorstösse Interpellation betreffend Verjährungen im Bereich Nachsteuern und Bussen

GROSSER RAT AARGAU

___________________________________________________________________

Interpellation Uriel Seibert, EVP, Schlossrued (Sprecher), Robert Obrist, Grüne, Schinznach, Sabine Sutter-Suter, CVP, Lenzburg, Sander Mallien, GLP, Baden, Maya Bally Frehner, BDP, Hendschiken, und Flurin Burkard, SP, Waltenschwil, vom 12. September 2017 betreffend Verjährungen im Bereich Nachsteuern und Bussen

___________________________________________________________________

Text und Begründung

Mit der Budgetmassnahme S17-425-1 erhöhte der Grosse Rat im Herbst 2016 die Personaldotierung im Bereich "Nachsteuern und Bussen". Begründet wurde diese Massnahme damit, dass "relativ viele Fälle mit vereinfachten Verfahren und nicht ausgeschöpftem Besteuerungspotenzial abgehandelt" wurden und auch bei den juristischen Personen das Potenzial nicht ausgeschöpft werden konnte.

Gemäss Art. 152 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer erlischt "das Recht, ein Nach-steuerverfahren einzuleiten, zehn Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, für die eine Veranlagung zu Unrecht unterblieben oder eine rechtskräftige Veranlagung unvollständig ist", zudem gilt, dass "das Recht, die Nachsteuer festzusetzen, 15 Jahre nach Ablauf der Steuerperiode, auf die sie sich be-zieht", erlischt.

Insofern besteht das Risiko, dass bei einer zu geringen personellen Dotation im Bereich "Nachsteu-ern und Bussen" Fälle verjähren, da sie nicht bearbeitet werden können. Verluste entstünden auch, wenn, wie der Regierungsrat in den Massnahmenblättern zur Massnahme S17-425-1 betonte, "rela-tiv viele Fälle mit vereinfachtem Verfahren abgehandelt" würden. Die vorliegende Interpellation möchte in Erfahrung bringen, ob die 2016 bestimmte Massnahme ausreicht oder ob durch eine wei-tere Aufstockung des Personals im Bereich "Nachsteuern und Bussen" oder allfällige andere Mass-nahmen das potenzielle Steuersubstrat besser ausgenutzt werden könnte.

Der Regierungsrat wird zur Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

  1. Wie hoch ist die Anzahl Fälle im Bereich "Nachsteuern und Bussen", welche a) im Jahr 2017 und b) in den Jahren 2012 – 2016 verjährt (Eröffnung Verfahren oder Festsetzung Nachsteuer) sind?
  1. Wie hoch sind die Beträge der verjährten Fälle a) im Jahr 2017 und b) in den Jahren 2012 – 2016?
  1. Gab es andere Gründe als die knappen personellen Ressourcen, welche zu allfälligen Ver-jährungen und vereinfachten Verfahren mit nicht ausgeschöpftem Besteuerungspotenzial geführt haben?
  1. Hat die Massnahme S17-425-1, die vom Regierungsrat intendierte Wirkung erzielt?
  1. Sieht der Regierungsrat Bedarf an einer weiteren Aufstockung der personellen Ressourcen im Bereich Nachsteuern und Bussen oder anderen Massnahmen zur verbesserten Ausschöpfung des Besteuerungspotenzials?