Vorstösse Motion Ausgleich Planungsmehrwerte

GROSSER RAT AARGAU

___________________________________________________________________

Motion Flurin Burkard, SP,  Waltenschwil, vom 20.09.2011 betreffend Schaffung einer Grundlage zum Ausgleich von Planungsmehrwerten.

___________________________________________________________________

Motionstext

Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, welcher es den Gemeinden ermöglicht, einen Ausgleich von Planungsmehrwerten einzuführen (nach RPG Art. 5 Abs. 1 vom 22 Juni 1979 „Ausgleich und Entschädigung“).

Begründung

Das Bundesgesetz über die Raumplanung RPG vom 22 Juni 1979 hält im Artikel 5 Absatz 1 fest: „Das kantonale Recht regelt einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen.“

Der Kanton Aargau ist dieser Vorschrift bis heute nicht nachgekommen. Es ist an der Zeit, dass auch der Aargau den gesetzlichen Auftrag in die Tat umsetzt.

Bodenwertsteigerungen bei Einzonungen treten ohne Leistungen des Eigentümers ein. Die Mehrwerte sind einzig die Folge der Planung durch die öffentliche Hand. Diese Mehrwerte fallen heute vollumfänglich den Grundeigentümern zu. Dies empfinden je länger je mehr viele Bürgerinnen und Bürger verständlicherweise als höchst ungerecht.

Mehrere Gemeinden haben bei der Zonenplanrevision nun eine Mehrwertabgabe eingeführt. Da eine kantonale Rechtsgrundlage fehlt, kann diese Mehrwertabschöpfung nur durch privatrechtliche Verträge geregelt werden. Dazu braucht es das Einverständnis des Eigentümers. Das kann in verschiedener Hinsicht zu Konflikten führen.

Die Gemeinden sollen selber entscheiden, ob sie eine Mehrwertabgabe einführen wollen. Damit ist die Gemeindeautonomie gewahrt. Für eine problemlose Umsetzung brauchen die Gemeinden jedoch zwingend eine kantonale Gesetzesgrundlage.