Medienmitteilungen Medienmitteilung Ausgleich Planungsmehrwerte

 

Medienmitteilung

 

Planungsmehrwerte gehören der Bevölkerung!

 

Wird Landwirtschaftsland eingezont und zu Bauland, erfährt das Land eine massive Werterhöhung. Diese Mehrwerte sind einzig die Folge der Planung durch die öffentliche Hand. In den meisten Gemeinden profitieren nur die jeweiligen Landbesitzer von den Gewinnen, ohne dass diese eine Leistung oder Arbeit erbringen. Die Gewinne sind sehr hoch, nicht selten werden Landbesitzer über "Nacht" zu Millionären. Dies empfinden je länger je mehr viele Bürgerinnen und Bürger verständlicherweise als höchst ungerecht.

Der Mehrwert von eingezontem Land soll zumindest teilweise der öffentlichen Hand zugute kommen, schliesslich ist sie für die Wertsteigerung verantwortlich.

Das Bundesgesetz über die Raumplanung hält seit 1979 fest: „Das kantonale Recht regelt einen angemessenen Ausgleich für erhebliche Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach diesem Gesetz entstehen.“

Der Kanton Aargau ist dieser Vorschrift bis heute nicht nachgekommen. Es ist an der Zeit, dass auch der Aargau den gesetzlichen Auftrag in die Tat umsetzt.

Mehrere Gemeinden haben bei der Zonenplanrevision nun eine Mehrwertabgabe eingeführt. Da eine kantonale Rechtsgrundlage fehlt, kann diese Mehrwertabschöpfung nur durch privatrechtliche Verträge geregelt werden. Dazu braucht es das Einverständnis des Eigentümers. Das kann in verschiedener Hinsicht zu Konflikten führen.

Die Gemeinden sollen selber entscheiden, ob sie eine Mehrwertabgabe einführen wollen. Damit ist die Gemeindeautonomie gewahrt. Für eine problemlose Umsetzung brauchen die Gemeinden jedoch zwingend eine kantonale Gesetzesgrundlage. Diese würde mit der Motion geschaffen.

 

Flurin Burkard

Grossrat

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5622 Waltenschwil

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